Freizeitangebote-header-02.jpg Foto: T. Maelsa / DRK e.V.

Antrag für das Gutscheinheft aus Mitteln der Hans-Heyne-Stiftung

Allgemeines

Für welche Zielgruppe ist das Gutscheinheft gedacht?
Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien, die zugleich geistig, seelisch und/oder körperlich behindert sind.

Wer kann ein Gutscheinheft beantragen?
Eltern von Kindern und Jugendlichen, die der Zielgruppe angehören, aber auch gesetzliche Betreuer, Heime oder Schulen direkt für ihre Schüler.

Wer kann nicht gefördert werden?
Nicht gefördert werden Kinder und Jugendliche ohne Behinderung und Kinder aus wirtschaftlich stabilen Familien.

Warum wird  finanzielle Unterstützung gewährt?
Ziel ist es,  einen Beitrag zu leisten, die Lebenssituation betroffener Kinder und Jugendlicher nachhaltig zu verbessern. Dies soll durch die Übernahme von Kosten und Ausgaben der angegebenen Förderbereiche erreicht werden.

Wie lange wird gefördert?
Das Gutscheinheft gilt immer für ein Kalenderjahr. Sobald die maximale Fördersumme erreicht ist, können die gesammelten Kaufbelege eingereicht und kann für das jeweilige Kalenderjahr abgerechnet werden.

Wird auch im nachfolgenden Jahr gefördert?
Wenn die Fördervoraussetzungen auch im Folgejahr bestehen, kann in jedem Jahr ein Antrag auf Gutscheinheft gestellt werden, sofern überhaupt Mittel bereit gestellt werden können.

Wie viel darf ich verdienen?
Kinder aus Familien, die soziale Unterstützung zum Lebensunterhalt wie bspw.  Hartz 4, Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Ähnliches haben gute Chancen auf Bewilligung eines Gutscheinheftes.
Familien ohne soziale Unterstützung zum Lebensunterhalt können dennoch einen Antrag auf ein Gutscheinheft stellen. In diesem Fall wird eine sogenannte Vergleichsprüfung aufgestellt und individuelle Härten werden erfasst.  Auch hier gibt es oftmals Chancen auf Bewilligung eines Gutscheinheftes.

 

Antragsstellung

Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?
Für die Antragsstellung wird der Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen benötigt. Die benötigten Nachweise können im Antrag ersehen werden - hier können Sie sich den Antrag herunterladen.

Welche Nachweise muss ich mit schicken?
Alle geforderten Dokumente für Einkommen oder Ausgaben, wie bspw. den Hartz 4-Bescheid. Kopien reichen jeweils vollkommen aus.

Wie kann ich die Behinderung meines Kindes nachweisen?
Die Behinderung des Kindes kann durch einen Schulstempel der besuchten Förderschule oder, in Einzelfällen, bspw. durch ein ärztliches Attest, nachgewiesen werden.

Bis zu welchem Zeitpunkt müssen Anträge gestellt werden?
Der Antrag für ein Gutscheinheft kann während des aktuellen Abrechnungsjahres jederzeit gestellt werden.

Kann ich mehrere Anträge stellen?
Für jedes Kind oder Jugendlicher kann nur ein Antrag für ein Gutscheinheft in einem Kalenderjahr gestellt werden.

Können Schulen den Antrag für Ihre Schüler auch direkt stellen?
Auch Schulen können den Antrag für Schüler stellen. Dann wird das Gutscheinheft dem angegebenen Ansprechpartner zugeschickt.

 

Abrechnung

Wann muss die Abrechnung mit Belegen spätestens eingehen?
Die Abrechnung muss mit Abrechnungsbogen und zugehörigen Kaufbelegen im Original bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres eingehen.

Wie muss die Abrechnung aussehen?
Für die Abrechnung muss ein Abrechnungsbogen ausgefüllt werden. Ebenso werden die gesammelten Kaufbelege für die  Abrechnung benötigt.

Können Schulen direkt abrechen?
Schulen können auch direkt mit uns abrechnen.

Sonstiges

Fordert das BRK Zuwendungen zurück?
Zuwendungen werden dann zurückgefordert, wenn die Angaben im Antrag, die zur Bewilligung des Gutscheinheftes geführt haben, willentlich oder grob fahrlässig falsch angegeben sind.

Bei Fragen oder Interesse können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Ich nehme mir für Sie Zeit:

Telefon: 08 21/90 60 6-21

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