Freizeitangebote-header-02.jpg Foto: T. Maelsa / DRK e.V.

Gutscheinheft aus Mitteln der Hans-Heyne-Stiftung

Woher kommen die Geldmittel?

Die Mittel stellt die Hans-Heyne-Stiftung dem Jugendrotkreuz des BRK-Bezirksverbandes Schwaben zur Verfügung.

Die Stiftung setzt sich u. a. für behinderte Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien ein. Das BRK hat die Aufgabe übertragen bekommen, die finanziellen Mittel zu verteilen. Dies wird u. a. mit Hilfe des Gutscheinheftes umgesetzt.
Der Wert des Gutscheinheftes beläuft sich im Jahr 2019 auf 250 € pro Kind.

Wer bekommt ein Gutscheinheft?

Gewährt wird diese Zuwendung geistig, seelisch und/oder körperlich behinderten Kindern aus Familien, deren Einkommen keine Sonderausgaben zulassen. Ziel ist es, die Lebenssituation dieser Kinder zu verbessern.

Ansprechpartner

Frau
Bettina Pöhlmann
Ressort Rotkreuzaufgaben

Tel: 08 21/90 60 6-21

Möglichkeiten, wofür ich mein Gutscheinheft einlösen kann:

Nur dafür kann ich mein Gutscheinheft einlösen!

Kategorie A (mindestens 50,- € müssen aus dieser Kategorie eingelöst werden)

  • Erwerb von Musikinstrumenten
  • Erwerb von Ausrüstung und spezielle Bekleidung für sportliche Aktivitäten (z.B. Fahrrad, Schlittschuhe, Ski, Rodel, Fahrradhelm, Skianzug)
  • Mitgliedsbeitrag für einen Jugendverband/Verein, der dem Bayerischen Jugendring angeschlossen ist
  • Teilnahme (Nachweis!) an Freizeitmaßnahmen für Kinder- und Jugendliche die von einem anerkannten Träger der Wohlfahrtspflege oder der öffentlichen Jugendhilfe angeboten werden
  • Eintritte ins Schwimmbad
  • Eintritte in ein Konzert/Theater/Museum/Kino/Zoo/Botanischer Garten/Freizeitpark
  • Erwerb von Kinder-/Jugendsachbüchern und PC-Lernsoftware
  • Erwerb von Kinder-/Jugendliteratur
  • Erwerb von Gesellschaftsspielen (Gesellschaftsspiele!)
  • Unterstützung therapeutischer Maßnahmen (z.B. therapeutisches Reiten, Logopädie)

Kategorie B (maximal 150,- € können aus dieser Kategorie eingelöst werden)

  • Nachhilfe- und Förderunterricht/Hausaufgabenhilfe
  • Teilnahme (Nachweis!) am Schullandheimaufenthalt/Klassenfahrt
  • Erwerb von Schulmaterial (max. 25,- € für Kopier-, pauschales Material- und Schulgeld per Schulrechnung)
  • Schulmittagessen (<span style="text-decoration: underline; ">nur</span> der Eigenanteil der Eltern kann abgerechnet werden)

Wie ich ein Gutscheinheft bekomme und wie es eingelöst werden kann:

1. Antrag auf Gutscheinheft beim Roten Kreuz stellen

2. Antrag wird zugeschickt

3. Antrag ausfüllen und mit geforderten Nachweisen zurücksenden

4. Antrag wird geprüft

5. Gutscheinheft wird Dir nach positiver Prüfung zugeschickt

6. Belege sammeln

7. Abrechnungsbogen und Belege einsenden

8. Belege werden geprüft und bei korrektem Mittelnachweis und korrekter Mittelverwendung  wird der beantragte Betrag überwiesen.

Das Gutscheinheft kann nur auf einmal eingelöst werden. Pro Kalenderjahr kann ein Gutscheinheft beantragt werden.