buehnenbild_auftrag_zelck_drk.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Sie befinden sich hier:

  1. Wir über uns
  2. Selbstverständnis
  3. Auftrag

Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Kostenlose BRK-Hotline.
Wir beraten Sie gerne.

0800 90 60 777

Infos rund um die Uhr

Kontaktformular

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

  • Genfer Abkommen

    Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.
    Weiterlesen

  • Leicht verständlich

    Als Essenz des humanitären Völkerrechts schützen die Genfer Abkommen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit im Krieg. Auf diesen Seiten werden die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle in allgemeinverständlicher Sprache vorgestellt.
    Weiterlesen